BayernTurner 05 I 2021 | Page 7

FITMACHERWISSEN 7
Was umfasst die Aufsichtspflicht ?
Aufsichtspflicht ist die Pflicht , Minderjährige so zu beaufsichtigen ,
• dass sie weder selbst einen Schaden erleiden ( körperlicher , gesundheitlicher , sittlicher , geistiger , seelischer Art ), der ihnen durch Dritte oder durch sich selbst entstehen könnte und
• dass sie keinem Dritten Schaden zufügen .
Wer haftet , wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde ?
Als Übungsleiter * in / Trainer * in haftet man persönlich , wenn man die Aufsichtspflicht verletzt . Gut zu wissen : In den meisten Fällen sind Trainer * innen / ÜL über eine gegebenenfalls bestehende Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert . Da diese im Regelfall vom Verein beauftragt sind , steht ihnen ein Freistellungsanspruch gegen den Verein zu . Dies bedeutet , dass der Verein sie von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen muss . Nach außen haften Trainer * innen / ÜL allerdings möglicherweise erstmal .
Zusätzlich können sich ÜL privat haftpflichtversichern . Bei einem Abschluss ist darauf zu achten , dass die Privathaftpflichtversicherung auch im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit für einen Verein gilt .
Wer seine Aufsichtspflicht verletzt , muss strafrechtlich Folgen rechnen . Es kann z . B . zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im Extremfall fahrlässiger Tötung kommen . Hier hilft ein Rechtsschutzvertrag des Vereins oder eine private Rechtsschutzversicherung .
Die Aufsichtspflicht in Umkleide und Dusche
Wenn die Aufsichtspflicht mit dem Kommen und Gehen der Kinder zu tun hat , schließt sie selbstverständlich auch die Umkleideräume und Duschen in Turnhallen und Schwimmbädern mit ein . Auf der anderen Seite steht selbstverständlich der Respekt vor der Intimsphäre der Sportler .
Tipps :
• Gemischtgeschlechtliche Gruppen sollten im Idealfall einen weiblichen und einen männlichen Übungsleiter haben .
• Wer als Aufsichtspflichtiger die Umkleidekabine betritt , sollte einen guten Grund dafür haben und es durch Ansagen oder Anklopfen ankündigen .
Die Aufsichtspflicht bei einer Ferienfreizeit
Verreisen minderjährige Vereinsmitglieder , besteht die Aufsichtspflicht grundsätzlich rund um die Uhr . Sie ruht allerdings , wenn die Begleiter sicher sein können , dass alle Kinder und Jugendlichen schlafen . Aber auch nur so lange alles ruhig bleibt . Hört man nachts verdächtige Geräusche aus den Schlafräumen , startet auch die Aufsichtspflicht wieder . In Absprache mit den Eltern kann die Aufsichtspflicht für gewisse Aktivitäten gestoppt werden . Der Klassiker : Die Kinder dürfen unbeaufsichtigt den nahe gelegenen Ort besuchen . Solche Dinge sollten immer vor der Abreise stets von den Eltern per Unterschrift bestätigt werden . Nur wenn die Eltern zugestimmt haben , erlischt die Aufsichtspflicht der Begleitpersonen .
Hingewiesen sei auf die Sportversicherung des BLSV ( ARAG ) für seine Vereine und deren im Auftrag Handelnden . Darin inbegriffen ist auch eine Haftpflichtversicherung , die bei einem Schadensfall ein Verschulden und einen Anspruch prüft und entsprechend leistet . Was genau die Sportversicherung abdeckt , kann auf unserer Website nachgelesen werden .
WEB
Quellen : arag . de und btv-turnen . de
btv-turnen . de / service / rechtsschutz-ratgeber / versicherungen

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