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8 CORONA SPEZIAL

Dr . Alfons Hölzl im Gespräch zur Corona-Situation im organisierten Sport

" Wir haben ein Recht auf Sport ! Verbote für Geimpfte sind sofort aufzuheben !"
Hinweis : Dieses Interview ist auf dem Stand vom 04.05.2021 . Bei der Dynamik der Geschehnisse ist es nicht auszuschließen , dass es bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des BayernTurners Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Pandemie gab , die sich im Inhalt dieses Interviews nicht widerspiegeln .
In den letzten Monaten war der ( Breiten- ) Sport gänzlich von der Agenda der Politik verschwunden , bis er im März in den ersten Lockerungen auch erwähnt wurde . Was bedeutet das für Sie ?
Zunächst einmal sind wir froh , dass der Sport bei den Öffnungsschritten endlich mitgedacht wird . Lange Zeit wurden wir nur im Rahmen von Kultur allgemein mitgenannt . Durch die explizite Erwähnung des Sports wird nun zumindest dessen Bedeutung für den Menschen im Allgemeinen , aber besonders auch für seine Gesunderhaltung als Bestandteil der Lösung des pandemischen Problems theoretisch sichtbar . Zuvor wurden wir eher als Teil des Problems behandelt , was aus Sicht des organisierten Sports und dessen Beitrag für die menschliche Gesundheit inakzeptabel ist und auf sehr großes Unverständnis stößt .
Sie standen und stehen jedoch noch immer im regen Austausch mit Behörden und Entscheidern in der Politik . Was waren und sind Ihre konkreten Forderungen ?
Wir haben sehr frühzeitig gefordert , dass der organisierte Sport eine Perspektive braucht . Zugunsten des Lebens und der Gesundheit wurde ein vollständiges Verbot des organisierten Breitensportbetriebs verhängt , wenn man den Leistungssport ab Landeskader aufwärts ausklammert , was einen starken Eingriff in die Grundrechte , nämlich die Allgemeine Handlungsfreiheit , darstellt . Dabei hat der Gesundheitsschutz im Grundgesetz keine gesonderte Stellung gegenüber anderen Grundrechten . Es braucht einen substanziellen Grund , das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit , das Recht Sport ausüben zu dürfen , zu beschränken . Das ist nur durch ein Gesetz möglich , in diesem Fall das Infektionsschutzgesetz . Es stellt sich allerdings die Frage , ob die darin beschriebenen Maßnahmen tatsächlich genügen , Grundrechte wie das Sportausübungsgrundrecht derart zu beschneiden , wie dies seitens des Staates erfolgt . Im Infektionsschutzgesetz wird nur festgelegt , ab welcher Inzidenz Maßnahmen ergriffen werden müssen , nicht aber , ab wann sie ergriffen werden können . So kann schon bei sehr niedrigen Inzidenzen die Sportausübung verboten werden . Geht das nicht zu weit ? Es wird im Gesetz auch nicht geregelt , ab wann bei sinkenden Inzidenzwerten Maßnahmen wegfallen müssen , d . h . Öffnungen erlaubt werden müssen . Deshalb kann man die Verfassungsmäßigkeit durchaus in Frage stellen .
Schon aus diesem Grund ist meine Forderung ganz klar : Es muss im Gesetz klar geregelt werden , ab welchen Inzidenzwerten welche Maßnahmen verhängt werden dürfen und ab wann bei sinkenden Inzidenzwerten welche Maßnahmen aufgehoben werden müssen . Dadurch würde man für eine langfristige Perspektive sorgen . Dann